Die Lage in Karlsruhe

Politik-Podcast aus der Freien Wähler | FÜR Karlsruhe Fraktion

Haus und Grundsteuer

20.12.2024 21 min

Zusammenfassung & Show Notes

In der heutigen Episode tauchen wir tief ein in ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger betrifft: die Grundsteuerreform. Micha Schlittenhardt und unser Stadtrat Friedemann Kalmbach haben Marc Wurster von Haus & Grund eingeladen, um uns Klarheit zu verschaffen. Herr Wurster erklärt uns nicht nur, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat, sondern bietet auch Einblicke in die möglichen Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter. Werden die neuen Regelungen gerecht sein? Wer wird finanziell stärker belastet? Und gibt es rechtliche Mittel, um gegen die Reform vorzugehen? All das und mehr erfahrt ihr in dieser spannenden Episode.

Haus & Grund Karlsruhe: Einer der größten Vereine in Karlsruhe mit etwa 10.000 Mitgliedern, der private Wohnungs- und Grundeigentümer vertritt, insbesondere klassische Eigenheimbesitzer und Eigentümer von Eigentumswohnungen.

Grundsteuerreform: Betrifft nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter, da die Grundsteuer über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt wird. Es ist eine Steuer, die ausschließlich den Gemeinden zufließt und die Bereitstellung der kommunalen Infrastruktur finanziert.

Neuregelung der Grundsteuer: Zuvor basierte die Bewertung auf Einheitswerten (1964 für Westdeutschland, 1938 für Ostdeutschland). Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung aufgrund verfassungswidriger Ungerechtigkeiten gekippt.

Landesspezifische Umsetzung: In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer nur auf Basis des Grundstücks berechnet, ohne die Bebauung zu berücksichtigen. Dies führt zu erheblichen Kostensteigerungen für bestimmte Eigentümer, beispielsweise können die Steuerbeträge bis zu achtmal höher ausfallen.

Reaktionen und Probleme: Die Reform wird von vielen Seiten kritisiert, da sie zu hohen zusätzlichen Belastungen für Eigentümer und Mieter führt. Insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser sowie denkmalgeschützte Immobilien sind betroffen.

Juristische Gegenwehr: Haus & Grund empfiehlt Einsprüche gegen Bescheide und unterstützt Musterklagen bis hin zum Bundesverfassungsgericht, um gegen die als ungerecht empfundene Neuregelung vorzugehen.

Städte und Kommunen: Städte stehen durch die Reform unter Druck. Es wird diskutiert, ob und wie Kommunen gegenüber den neuen Regelungen positioniert werden können, z.B. durch maßvolle Festsetzung von Hebesätzen oder mögliche Unterstützung für betroffene Bürger. 

Transkript

Herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge von Die Lage in Karlsruhe. Heute geht es die Grundsteuerreform und dafür haben wir seinen Experten hier an den Tisch geholt, Herr Wurster von Haus & Grund und unser Stadtrat Friedemann Kalmbach ist auch mit dabei und wir steigen gleich direkt ein. Was ist eigentlich Haus & Grund? Ja, Herr Südenhald, Herr Kalmbach, vielen Dank für die Einladung. Ja, was ist Haus & Grund? Haus & Grund ist ein Verein, als Verein organisiert, ist nebenbei der zweitgrößte Verein in Karlsruhe mit knapp 10.000 Mitgliedern. Und wir sind die Vertretung der privaten Wohnungs- und Grundeigentümer. Also wir, unsere Mitglieder sind nicht die großen Wohnungsbauunternehmen, also die, ich nenne jetzt keinen Namen, aber weder privat noch genossenschaftlich, sondern unsere Mitglieder sind der klassische Eigenheimbesitzer, Eigentümer von Eigentümswohnungen, auch teilweise Mehrfamilienhäuser. Das ist so unsere Klientel, die wir haben. Und ja, Haus & Grund, wie gesagt, als Verein organisiert. Wir bieten unseren Mitgliedern Rechtsberatung insbesondere. Das heißt, egal welches Problem auftaucht, sei es mit der Stadtgenehmigungsbehörde, sei es mit Nachbarn, sei es mit Mietern, da ist in der Regel erstmal ansprechbar nach Haus und Grund, dass man mal schaut, wo liegt das Problem und wie kann man es möglicherweise lösen. Ja, und das ist so unser Feld. Daneben haben wir noch, bieten wir einen Mietvertrag an, der Karlsruher Mietvertrag, der seit vielen, vielen Jahrzehnten eigentlich hier gut eingeführt ist, gibt es auch online. Also relativ breites Spektrum. Die Grundsteuerreform hatte ich ja gerade schon angesprochen, steht im Raum. Für die Zuhörerinnen und Zuhörer, die nicht davon wissen, was ist die Grundsteuerreform, was rechnet sie aus, was bedeutet sie für die, die Eigentum besitzen? Ihr habt es vielleicht vor die Kamera gezogen. Es betrifft nicht nur die, die Eigentum besitzen, sondern es betrifft ja eigentlich jeden, der irgendwo in einer Immobilie wohnt, weil die Grundsteuer auch über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt wird. Also insofern ist es nicht nur ein Problem der Eigentümer, sondern auch Problem der Mieter. Was ist die Grundsteuer? Die Grundsteuer ist eine Steuer, die ausschließlich den Gemeinden zufließt. Deswegen hat es natürlich auch für die Gemeinden eine extrem wichtige Bedeutung und soll eigentlich so die Verfügungstellung der Infrastruktur finanzieren. Das heißt jeder, der ein Wohngrundstück hat, beteiligt sich mit seiner Grundsteuer da an die ganz normalen Kosten, die in der Stadt anfallen. Die Grundsteuer gibt es schon sehr sehr lange. Sie wurde bislang erhoben auf Basis der sogenannten Einheitswerte. Die wurden zuletzt festgestellt in Westdeutschland im Jahr 1964, aus Deutschland sogar 1938. Und das war die Basis, auf der die alte Grundsteuer berechnet wurde. Und da hat irgendwann das Bundesverfassungsgericht gesagt, das ist nicht mehr verfassungsgemäß, weil einfach die Werte extrem auseinandergelaufen sind. Also solange sie an ihrem Haus nichts gemacht haben, keine bauliche Veränderung gemacht haben, ist dieser Einheitswert 64 unverändert geblieben. Führte dazu, dass eben die Bewertungsgrundlagen teilweise deutlich zu niedrig waren. Bei Neubauten war es anders, da wurde es dann auf diesen Einheitswert umgerechnet. Da gab es dann schon etwas Realitätsnervebewertungen, aber das ganze System hat einfach nicht mehr gepasst. Und da hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass diese Regelung verfassungswidrig ist und hatte dem Gesetzgeber die Aufgabe gegeben, das neu zu regeln. Das wurde zunächst mal auf der Bundesebene geregelt. Nach einem relativ langen Gezerr ist dann auch auf dem allerletzten Drücker, bevor diese Frist des Bundesverfassungsgerichts ausgelaufen ist, dann vom Bundesgesetzgeber neu geregelt worden. Und der Bundesgesetzgeber hat aber Änderungsklauseln reingemacht, dass die Bundesländer selber es regeln können. Und hier fängt eigentlich bei uns in Baden-Württemberg das Problem dann wirklich an. Auf der Bundesebene hat man die Bewertung unter Einbeziehung auch der Bebauung gemacht. Das heißt, ich habe nicht nur das Grundstück, sondern ich habe ja auch ein Gebäude, was draufsteht. Und ein Gebäude ist ja das, was ich eigentlich nutze und wo ich auch die Infrastruktur für nutze. Weil wenn ich jetzt ein Gebäude habe, wo viele Menschen drin leben, ist es ganz klar, dass ich die Infrastruktur stärker nutze als für ein unbebautes Grundstück. Und da hat der Bundesgesetzgeber ein Stück weit diese Punkte einbezogen. Der Landesgesetzgeber hat gesagt, das ist uns alles völlig egal. Wir nehmen einfach nur das Grundstück als solches und berechnet darauf dann oder macht das zur Grundlage für die Grundsteuer. Kurze Zwischenfrage. Die Grünen haben sich ja gefreut, also die grüne Partei, Lendon und Karlsruhe, sie zu sagen, diese Steuer entspricht dem Grundwert, also dem Wert des Grundstücks und der ist eben zu berechnen und der soll bebaut werden oder eben auch nicht. Deswegen ist es gerecht, wenn jetzt jemand ein Riesengrundstück hat und ein kleines Haus, dass vielleicht noch die zweite Hälfte auch bebaut wird. Was sagen Sie zu dem Argument? Wenn ich die zweite Hälfte tatsächlich bebauen kann, dann Lasse ich das Argument ein Stück weit gelten. Aber viele Grundstücke sind eben gar nicht bebaubar in dieser zweiten Hälfte. Also auch zum Beispiel einer der Fälle, die jetzt hier vor Gericht gelandet sind, ist ein Fall, wo ein extrem tiefes Grundstück da ist. Da hat selbst der Gutachterausschuss gesagt, dass es bestimmte Abstufungen, Wertabstufungen auf diesem einen Grundstück gibt. Das ist für die Grundsteuerbewertung nach dem Landesgrundsteuergesetz völlig egal. Da wird ein Bodenrichtwert genommen für das gesamte Grundstück, egal ob ich es bebauen kann oder nicht. Und wenn man vielleicht noch mal zu dieser, was Sie gerade gesagt hatten, mit der Argumentation, mit der die Grünen damals in diese Diskussion reingegangen sind. Ja, natürlich will man Bauland mobilisieren, also will gucken, dass Grundstücke möglichst gut ausgenutzt werden. Aber was machen sie denn, wenn sie schon Gebäude drauf haben auf dem Grundstück? Also wenn sie ein Grundstück haben, was mal irgendwann in den 50er Jahren bebaut wurde, großes Grundstück, damals noch auch für Selbstversorgung gedacht, kleines Haus drauf, kein Luxus, es sind ja keine Luxusimmobilien, die es da geht. Die können sie doch nicht alle plattmachen, da Nährfamilienhäuser draufzubauen. Also das ist für mich eine Argumentation, die ein Stück weit hinkt, weil ich einfach mit den Gegebenheiten, wie sie jetzt da sind, leben muss. Und ich kann ja schlecht einen für eine potenzielle Nutzbarkeit seines Grundstücks hier zur Kasse bitten, die er gar nicht umsetzen kann. Was ändert sich dann jetzt konkret für Eigentümerinnen und Eigentümer und Mieterinnen und Mieter kommende Jahre? Es gibt deutliche Verschiebungen. Also wir haben es jetzt dann auch bedächtigen können. Es wird dort wo relativ große Häuser auf kleinen Grundstücken stehen, also Mehrfamilienhäuser, große Eigentumswohnungen, da wird es tendenziell günstiger. Teurer wird es ganz klar für die 1- oder 2-Familienhäuser und teilweise auch für die Immobilien, ich sprach eben vorhin davon, wenn seit den 60er Jahren eben keine baulichen Veränderungen waren, da ist der Einheitswert gleich geblieben. Also bei den Häusern, denkmalgeschützte Häuser, an denen halt immer mal wieder renoviert wurde, aber nichts grundlegend verändert wurde, da wird es teilweise auch deutlich teurer. Also wir haben selber Berechnungen, Beispielsberechnungen in der Weststadt gibt es, habe ich mal für zwei Häuser es gerechnet, ganz klassische Weststadtdenkmalschutzhäuser auf keinem übergroßen Grundstücken. Beim einen wird es doppelt so teuer, beim anderen wird es dreimal so teuer. Dreimal? Ja. Und das ist noch nicht das Ende. Also jetzt die Grundstücke, eben wir sparen gerade davon, diese Siedlungshäuser den großen Grundstücken, da wird es teilweise sechs, sieben, achtmal so teuer. Klar, die kommen von einem relativ niedrigen Wert, muss man fairerweise natürlich auch sagen. Aber dann ist es dann richtig heftig. Was sind das dann so für Summen? Wenn das dann 150 auf 800, 900 Euro steigt, dann finde ich das schon relativ massiv. Und eben da in der Weststadt das eine steigt von etwa 700 auf knapp 1500. Ja und das andere von 400 auf 1100, 1200. Also da gibt es schon Verschiebungen. In Klasse 2 haben wir die Gewerbeimmobilien, ist das gerecht? Gerecht ist es nicht, aber es ist Teil des Systems. Wenn ich ein System nur auf den Bodenrichtwert aufsetze, dann habe ich ganz klar diese Folge. Die Gewerbeimmobilien, Gewerbegebiete sind ja häufig in Moinapet-Bevery, das heißt die Bodenrichtwerte, also der reine Grundstückswert, der unbebaute Grundstückswert, das ist ja der Bodenrichtwert, ist deutlich niedriger als hier in der Innenstadt. Und wenn ich die Bebauung aus und vor lasse, die ja vorher mit reingezählt hat, vorher, ob ich jetzt dann eine Lagerhalle drauf hatte, ob ich ein großes Bürogebäude drauf hatte, das hat in der Einheitsbewertung dann schon einen Unterschied gemacht und damit auch in der Grundsteuerbewertung. Jetzt spielt es keine Rolle mehr. Jetzt hat Stuttgart ja den Hebesatz deutlich runtergesetzt. Karlsruhe ist ein bisschen nachgezogen, nicht so deutlich jetzt wie Stuttgart. Bringt das was? Hilft das den Bürgerinnen und Bürgern? Wie gesagt, teilweise. Also diejenigen, wo es günstiger wird, denen hilft es. Aber diejenigen, die ich gerade beschrieben hatte, denen hilft es. Also Für die wird es teurer. Da hilft es nichts. Gut, ich weiß jetzt nicht, wie bei Stuttgart das war. Das ganze Thema gilt ja unter dieser Rubrik aufkommensneutraler Besatz. Das war es damals. Das war es. Genau. Das war es damals. Der Bundesfinanzminister, heutiger Bundeskanzler, ob er noch Bundeskanzler gesagt hat, dass die Städte dürfen nicht mehr einnehmen. Soweit ich das überblicken kann, halten sich die Städte da auch einigermaßen dran. Aber diese Verschiebungen bringen halt dann dem Einzelnen nichts, wenn er hinterher weiß, die Stadt verdient zwar nicht insgesamt dran, aber von mir holen sie halt doch mehr. Glauben Sie, dass es rechtliche Möglichkeiten gibt, noch dagegen vorzugehen? Sollte man dagegen vorgehen oder sagt man okay jetzt ist es halt so also wir haben von haus und grund allen empfohlen gegen den grundsteuerwerb bescheid einspruch einzulegen einfach das Verfahren offen zu halten. Es gibt eine sogenannte Verbändeallianz, da gehört Haus und Grund Baden dazu. Da unterstützen wir Musterklagen gegen die Grundsteuerreform. Da ist es jetzt so, dass die ersten zwei Musterklagen beim Finanzgericht in Stuttgart erstmal abgewiesen wurden. Ja, wobei die Begründung muss man sagen, dann die konnten ja nur in eine Richtung entscheiden. Es war sowieso klar, dass es weitergeht in die nächste Instanz. Und wir sind jetzt auch seit drei Wochen so weit sind auch die Verfahren, diese zwei Verfahren tatsächlich beim Bundesfinanzhof auch schon anhängig. Die zeitliche Perspektive, Da habe ich keine Prognose, wann da irgendwas kommen wird. Und auch dann muss man sagen, wir haben in der Verbändeallianz uns so weit positioniert, dass wir sagen, wir treiben es auch gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht. Weil es einfach aus unserer Sicht ein himmelschreiendes Unrecht ist, was wir hier in Baden-Württemberg haben mit dieser Systematik, dass wir davon ausgehen, dass das Gesinnssohn nicht Bestand hat. Man muss ja sagen, die Städte, in der Karlsruhe konkret, haben es auch genauso ungerecht empfunden wie die der einzelnen Eigentümer. Und für mich war immer die Frage, wäre es möglich, dass wir als Stadt klagen, dass wir uns als Stadt sozusagen als Rebellis zeigen gegen so eine Verordnung, die eigentlich wirklich den Himmel schreit. Also da bin ich jetzt nicht tief genug ehrlich gestanden drin im Landesverfassungsrecht, was für Klagemöglichkeiten eine Stadt da hätte. Spontan fällt mir da eigentlich nichts ein, weil sie ja nicht eines der Verfassungsorgane auf Landesebene sind, dass sie das machen könnten. Und von der Reform ist die Stadt nicht beschwert. Das heißt, die Stadt hat ja ohnehin über den Hebelsatz das eigene Finanzsetzungsrecht in der Hinsicht. Das heißt, eine Beschwerde der Stadt kann ich da ehrlich gesagt nicht erkennen. Also sie können es als Stadt nicht. Die Stadt ist dem Ärger der Bürger ausgesetzt. Ist da natürlich auch ein Stück weit, Ja, wird auch das letzte Glied in der Kette, weil der Murks ist im Land gemacht worden, beim Turm. Also da, ja. Ich. Wir sind alle unzufrieden. Also ich freue mich so sehr. Meinen Redebeitrag haben wir zwar eingehalten, die müssen wir jetzt, wo ich die Rebellion anzetteln, aber es, außer der Grünenpartei, waren alle unzufrieden. Ich habe gesagt, wir müssen das machen und wir sind die ohnmächtig wie alle Bürger auch. Und das finde ich einfach eine sehr schwierige Situation. Ist Baden-Württemberg das einzige Bundesland, was so vorgegangen ist? Es gibt noch ein paar andere, die auch ausgeschert sind. Bayern, die haben allerdings eine etwas modifizierte Version. Die haben auch zwar eine starke Betonung des Grundwertes, aber haben dann auch noch Modifizierungen drin. Ich meine, Niedersachsen hat auch eine eigene Regelung. Es gibt ein paar ganz wenige, die ausgeschert sind. Sagen wir mal, auch beim Bundesmodell gibt es mit Sicherheit Kritikpunkte dran. Aber da denke ich, das ist noch eher etwas, was den Realitäten gerecht wird, als das, was wir hier in Baden-Württemberg haben. Weil auch hier in Baden-Württemberg muss man auch sagen, die Möglichkeiten, die der Bürger auch hat, einen abweichenden Wert feststellen zu lassen, die sind auch nur ganz, ganz eng gefasst. Also wir haben es ja vorhin schon von diesem übertiefen Grundstück gehabt. Ich glaube, es wäre eine andere Situation, wenn ich relativ einfach einen geringeren Wert nachweisen könnte und der dann zugrunde gelegt wäre. Weil dann würde tatsächlich der der echte Wert besteuer. Aber hier ist es so, Sie müssen zunächst mal über eine Hürde von 30 Prozent springen. Also sie müssen ein Gutachten erst mal selber einholen. Dieses Gutachten müssen sie selber finanzieren. Und dann muss dieses Gutachten auch noch nachweisen, dass ihr Wert 30 Prozent nach unten abweicht von dieser schematischen Bewertung nach dem Grundsteuergesetz. Und also das ist für mich, warum sind es 30 Prozent, warum sind es nicht 20, warum sind es nicht 50? Also auch da sieht man wieder, das ist aus meiner Sicht eine willkürlich gegriffene Zahl, wo ich meine, das ist sicher auch ein Thema in der verfassungsrechtlichen Argumentation. Das ist auch eines der Themen, was wir in den Musterverfahren auch angesprochen haben. Arbeitet man als Haus und Grund auch da eng mit der Stadt zusammen zurzeit? Ich hatte ja die Gemeinderäte angeschrieben zu dem Thema, eine maßvolle Festsetzung des Hebesatzes gebeten. Gut, wo immer das Maß vorliegt. Es ist eine individuelle Betrachtung, wobei ich ein Stück weit natürlich verstehe, dass die Städte alle in massiven Finanzzwängen sind. Ich sehe einfach die Schuld hier nicht bei der Stadt, sondern bei der Heimat. Sagen wir es der Hebesatz hat nicht gerettet. Nein. Oder hätte es nicht gerettet. Das ist. Im Endeffekt ist das ganze Konstrukt einfach schädlich. Genau. Das ganze Konstrukt ist vermurkst. Also die Verschiebungen hätte es gegeben, auch wenn der Hebesatz nicht bei 270, sondern bei 250 gelegen hätte. Das ist schon richtig. Die ganze Konstruktion des Verhältnisses. Was wünschen Sie sich im Blick auf die Zukunft, wenn Sie noch was ändern könnten an der Grundsteuerreform hier in Baden-Württemberg und auch in der Zusammenarbeit mit der Stadt? Also sagen wir mal mit der Grundsteuerreform, da ist es so, dass wir uns ganz klar für eine stärkere Betrachtung auch der tatsächlichen Bebauung gut fänden. Weil letztlich das ist das, woraus auch ein Eigentümer ja seine Nutzungsmöglichkeiten zieht. Man kann dann noch diskutieren, ob es die tatsächliche Bebauung ist oder ob es die mögliche Bebaubarkeit ist. Das heißt, wenn natürlich jetzt jemand auf dem großen Grundstück sich den Luxus leistet und baut ein neues Haus hin, was eben dieses Grundstück nicht ausmust, dann mag es vielleicht noch gerechtfertigt sein, dass das bei der Grundsteuer auch nochmal anders berücksichtigt wird. Aber wenn ich jetzt schon einen Bestand habe, den ich nicht abreißen kann oder auch nicht abreißen will, weil ich das ja letztlich, weil es ja letztlich meine Immobilie ist, dann meine ich muss das in der Grundsteuer auch tatsächlich mit betrachten werden. Und Wünsche an die Stadt? Wünsche an die Stadt? Gut, sag mal, die Grundsteuer ist sicher kein Thema, wo man sagen kann, da wir eine Zusammenarbeit vorher hätten, hätte da viel weitergebracht. Insgesamt würden wir uns von der Stadt wünschen, dass wir öfter mal einbezogen werden, wenn es Themen der Stadtentwicklung geht. Das fände ich schön. Vielen Dank, dass Sie uns einmal für die Erfahrung beantworten. Jetzt ist das Kind im Brunnen gefallen. Jetzt ist die Frage, wie kann man die Menschen unterstützen, die jetzt so hart betroffen sind, also jetzt dreifache, vierfache, fünffache, sechsfache bezahlen müssen. Da gibt es auch Möglichkeiten, dass, soweit ich weiß, Steuerstunden hoke und solche Dinge. Was gibt es da alles? Ja gut, eine Steuerstundung nützt Ihnen ja nicht so wahnsinnig viel, weil die Stundung heißt ja nur, die Steuer muss irgendwann bezahlt werden. Also gut, irgendwie der OB hatte glaube ich mal etwas angekündigt, dass es so einen Hilfsfonds mehr oder weniger geben soll. Wobei das kann ich mir im Moment auch ehrlich gestanden nur schwer vorstellen, wer da wie bezugsberechtigt sein soll. Also wie ich... Klar, wenn jemand, wenn es an die Existenzgrundlage geht, gibt es immer noch die Möglichkeit auch einen Erlass von Steuer zu machen, aber da sind natürlich die Möglichkeiten nur sehr eingeschränkt. Im Wohngeld, wie sieht es mit dem aus? Gut, die Höhe oder die Grundsteuer wird ja auch beim Wohngeld, glaube ich, irgendwo mit einbezogen. Klar, da wo wohnetzlich ohnehin Unterstützung durch die Sozialbehörde da ist, stellt sich das Problem weniger. Da zahlt die Stadtbahn die Grundsteuer, die sie auf der einen Seite einnimmt, zahlt sie über die soziale Unterstützung dann auch wieder selber. Aber also viel Möglichkeiten gibt es, sage ich, weil es ist letztlich eine Steuer, die ist fällig. Da gibt es nicht viel, was man da dann noch gegen machen kann. Das ist komplett. Also insofern die große Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht spätestens das Bundesverfassungsgericht einzählt hat und sagt, so funktioniert es nicht. Und das Ganze dann wieder abgibt. Gibt es da eine Hoffnung? Ja, Sonst würden wir die Verfahren nicht führen. Also ich denke, wir haben gute Gründe, die dafür sprechen, dass das hier verfassungsrechtlich das Ganze nicht hält. Vor Gericht und der Vorwärtsseite. So, mit diesem Appell Kommen wir zum Ende. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns das Thema nochmal näher zu bringen und zu erklären. Vielen Dank fürs Zuhören und gerne folgen und auch gerne Kommentare da lassen. Bis zum nächsten Mal. Tschüss. Tschüss. Danke.