Haus und Grundsteuer
20.12.2024 21 min
Zusammenfassung & Show Notes
In der heutigen Episode tauchen wir tief ein in ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger betrifft: die Grundsteuerreform. Micha Schlittenhardt und unser Stadtrat Friedemann Kalmbach haben Marc Wurster von Haus & Grund eingeladen, um uns Klarheit zu verschaffen. Herr Wurster erklärt uns nicht nur, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat, sondern bietet auch Einblicke in die möglichen Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter. Werden die neuen Regelungen gerecht sein? Wer wird finanziell stärker belastet? Und gibt es rechtliche Mittel, um gegen die Reform vorzugehen? All das und mehr erfahrt ihr in dieser spannenden Episode.
Haus & Grund Karlsruhe: Einer der größten Vereine in Karlsruhe mit etwa 10.000 Mitgliedern, der private Wohnungs- und Grundeigentümer vertritt, insbesondere klassische Eigenheimbesitzer und Eigentümer von Eigentumswohnungen.
Grundsteuerreform: Betrifft nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter, da die Grundsteuer über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt wird. Es ist eine Steuer, die ausschließlich den Gemeinden zufließt und die Bereitstellung der kommunalen Infrastruktur finanziert.
Neuregelung der Grundsteuer: Zuvor basierte die Bewertung auf Einheitswerten (1964 für Westdeutschland, 1938 für Ostdeutschland). Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung aufgrund verfassungswidriger Ungerechtigkeiten gekippt.
Landesspezifische Umsetzung: In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer nur auf Basis des Grundstücks berechnet, ohne die Bebauung zu berücksichtigen. Dies führt zu erheblichen Kostensteigerungen für bestimmte Eigentümer, beispielsweise können die Steuerbeträge bis zu achtmal höher ausfallen.
Reaktionen und Probleme: Die Reform wird von vielen Seiten kritisiert, da sie zu hohen zusätzlichen Belastungen für Eigentümer und Mieter führt. Insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser sowie denkmalgeschützte Immobilien sind betroffen.
Juristische Gegenwehr: Haus & Grund empfiehlt Einsprüche gegen Bescheide und unterstützt Musterklagen bis hin zum Bundesverfassungsgericht, um gegen die als ungerecht empfundene Neuregelung vorzugehen.
Städte und Kommunen: Städte stehen durch die Reform unter Druck. Es wird diskutiert, ob und wie Kommunen gegenüber den neuen Regelungen positioniert werden können, z.B. durch maßvolle Festsetzung von Hebesätzen oder mögliche Unterstützung für betroffene Bürger.
Grundsteuerreform: Betrifft nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter, da die Grundsteuer über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt wird. Es ist eine Steuer, die ausschließlich den Gemeinden zufließt und die Bereitstellung der kommunalen Infrastruktur finanziert.
Neuregelung der Grundsteuer: Zuvor basierte die Bewertung auf Einheitswerten (1964 für Westdeutschland, 1938 für Ostdeutschland). Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung aufgrund verfassungswidriger Ungerechtigkeiten gekippt.
Landesspezifische Umsetzung: In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer nur auf Basis des Grundstücks berechnet, ohne die Bebauung zu berücksichtigen. Dies führt zu erheblichen Kostensteigerungen für bestimmte Eigentümer, beispielsweise können die Steuerbeträge bis zu achtmal höher ausfallen.
Reaktionen und Probleme: Die Reform wird von vielen Seiten kritisiert, da sie zu hohen zusätzlichen Belastungen für Eigentümer und Mieter führt. Insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser sowie denkmalgeschützte Immobilien sind betroffen.
Juristische Gegenwehr: Haus & Grund empfiehlt Einsprüche gegen Bescheide und unterstützt Musterklagen bis hin zum Bundesverfassungsgericht, um gegen die als ungerecht empfundene Neuregelung vorzugehen.
Städte und Kommunen: Städte stehen durch die Reform unter Druck. Es wird diskutiert, ob und wie Kommunen gegenüber den neuen Regelungen positioniert werden können, z.B. durch maßvolle Festsetzung von Hebesätzen oder mögliche Unterstützung für betroffene Bürger.
Transkript
Herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge von Die Lage in Karlsruhe. Heute
geht es die Grundsteuerreform und dafür haben wir seinen Experten hier an den Tisch
geholt, Herr Wurster von Haus & Grund und unser
Stadtrat Friedemann Kalmbach ist auch mit dabei und wir steigen
gleich direkt ein. Was ist eigentlich Haus & Grund? Ja, Herr Südenhald,
Herr Kalmbach, vielen Dank für die Einladung. Ja, was ist Haus & Grund?
Haus & Grund ist ein Verein, als Verein organisiert,
ist nebenbei der zweitgrößte Verein in Karlsruhe mit knapp 10.000
Mitgliedern. Und wir sind die Vertretung der
privaten Wohnungs- und Grundeigentümer. Also
wir, unsere Mitglieder sind nicht die großen Wohnungsbauunternehmen, also
die, ich nenne jetzt keinen Namen, aber weder
privat noch genossenschaftlich, sondern unsere Mitglieder sind der
klassische Eigenheimbesitzer, Eigentümer von
Eigentümswohnungen, auch teilweise Mehrfamilienhäuser. Das
ist so unsere Klientel, die wir haben.
Und ja, Haus & Grund, wie gesagt, als Verein organisiert.
Wir bieten unseren Mitgliedern Rechtsberatung insbesondere.
Das heißt, egal welches Problem auftaucht, sei es mit der
Stadtgenehmigungsbehörde, sei es mit Nachbarn, sei es mit Mietern,
da ist in der Regel erstmal ansprechbar nach Haus und Grund, dass man mal
schaut, wo liegt das Problem und wie kann man es möglicherweise lösen.
Ja, und das ist so unser Feld. Daneben haben wir
noch, bieten wir einen Mietvertrag an, der Karlsruher Mietvertrag,
der seit vielen, vielen Jahrzehnten eigentlich hier gut
eingeführt ist, gibt es auch online. Also relativ breites
Spektrum. Die Grundsteuerreform hatte ich ja
gerade schon angesprochen, steht im Raum. Für die Zuhörerinnen und
Zuhörer, die nicht davon wissen, was ist die Grundsteuerreform,
was rechnet sie aus, was bedeutet sie für die, die Eigentum
besitzen? Ihr habt es vielleicht vor die Kamera
gezogen. Es betrifft nicht nur die, die Eigentum besitzen, sondern es betrifft ja
eigentlich jeden, der irgendwo in einer Immobilie wohnt, weil die Grundsteuer
auch über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt wird. Also insofern ist es nicht
nur ein Problem der Eigentümer, sondern auch Problem der Mieter. Was ist die
Grundsteuer? Die Grundsteuer ist eine Steuer, die ausschließlich den
Gemeinden zufließt. Deswegen hat es natürlich auch für die Gemeinden eine
extrem wichtige Bedeutung
und soll eigentlich so die Verfügungstellung der
Infrastruktur finanzieren. Das heißt jeder, der ein
Wohngrundstück hat, beteiligt sich mit seiner Grundsteuer da an die
ganz normalen Kosten, die in der Stadt anfallen. Die Grundsteuer
gibt es schon sehr sehr lange. Sie wurde bislang
erhoben auf Basis der sogenannten Einheitswerte. Die wurden zuletzt
festgestellt in Westdeutschland im Jahr 1964,
aus Deutschland sogar 1938.
Und das war die Basis, auf der die alte
Grundsteuer berechnet wurde. Und da hat irgendwann das Bundesverfassungsgericht
gesagt, das ist nicht mehr verfassungsgemäß, weil einfach
die Werte extrem auseinandergelaufen sind. Also
solange sie an ihrem Haus nichts gemacht haben, keine
bauliche Veränderung gemacht haben, ist dieser Einheitswert 64
unverändert geblieben. Führte dazu, dass eben die Bewertungsgrundlagen
teilweise deutlich zu niedrig waren. Bei Neubauten war es anders, da wurde es
dann auf diesen Einheitswert
umgerechnet. Da gab es dann schon etwas Realitätsnervebewertungen,
aber das ganze System hat einfach nicht mehr gepasst. Und da hat das Bundesverfassungsgericht
gesagt, dass diese Regelung verfassungswidrig
ist und hatte dem Gesetzgeber die Aufgabe
gegeben, das neu zu regeln. Das wurde
zunächst mal auf der Bundesebene geregelt. Nach einem relativ langen
Gezerr ist dann auch auf dem allerletzten Drücker, bevor diese Frist des
Bundesverfassungsgerichts ausgelaufen ist, dann vom Bundesgesetzgeber
neu geregelt worden. Und der Bundesgesetzgeber hat aber Änderungsklauseln
reingemacht, dass die Bundesländer selber es regeln können.
Und hier fängt eigentlich bei uns in Baden-Württemberg das Problem dann wirklich an.
Auf der Bundesebene hat man
die Bewertung unter Einbeziehung
auch der Bebauung gemacht. Das heißt, ich habe nicht nur das Grundstück, sondern
ich habe ja auch ein Gebäude, was draufsteht. Und ein Gebäude ist ja das, was
ich eigentlich nutze und wo ich auch die Infrastruktur
für nutze. Weil wenn ich jetzt ein Gebäude habe, wo viele Menschen drin leben, ist
es ganz klar, dass ich die Infrastruktur stärker nutze als für ein unbebautes
Grundstück. Und da hat der Bundesgesetzgeber ein Stück
weit diese Punkte einbezogen. Der Landesgesetzgeber hat gesagt, das
ist uns alles völlig egal. Wir nehmen einfach
nur das Grundstück als solches und
berechnet darauf dann oder macht das zur Grundlage für die
Grundsteuer. Kurze Zwischenfrage. Die Grünen haben sich ja
gefreut, also die grüne Partei, Lendon und
Karlsruhe, sie zu sagen, diese Steuer entspricht dem
Grundwert, also dem Wert des
Grundstücks und der ist eben zu berechnen und der soll bebaut
werden oder eben auch nicht. Deswegen ist es gerecht, wenn jetzt
jemand ein Riesengrundstück hat und ein kleines Haus, dass vielleicht
noch die zweite Hälfte auch bebaut wird. Was sagen Sie zu dem
Argument? Wenn ich die zweite Hälfte
tatsächlich bebauen kann, dann Lasse ich das Argument
ein Stück weit gelten. Aber viele Grundstücke
sind eben gar nicht bebaubar in dieser zweiten Hälfte. Also auch
zum Beispiel einer der Fälle, die jetzt hier vor Gericht
gelandet sind, ist ein Fall, wo ein extrem tiefes Grundstück da
ist. Da hat selbst der Gutachterausschuss gesagt, dass es bestimmte
Abstufungen, Wertabstufungen auf diesem einen Grundstück gibt. Das ist
für die Grundsteuerbewertung nach dem Landesgrundsteuergesetz völlig
egal. Da wird ein Bodenrichtwert genommen für das gesamte Grundstück, egal ob ich
es bebauen kann oder nicht. Und wenn man vielleicht noch mal zu dieser,
was Sie gerade gesagt hatten, mit der Argumentation, mit der die
Grünen damals in diese Diskussion reingegangen sind.
Ja, natürlich will man Bauland
mobilisieren, also will gucken, dass Grundstücke möglichst gut ausgenutzt
werden. Aber was machen sie denn, wenn sie schon Gebäude drauf haben auf dem Grundstück?
Also wenn sie ein Grundstück haben, was mal irgendwann in den 50er Jahren bebaut
wurde, großes Grundstück, damals noch auch für Selbstversorgung
gedacht, kleines Haus drauf, kein Luxus, es sind ja keine Luxusimmobilien,
die es da geht. Die können sie doch nicht alle plattmachen, da Nährfamilienhäuser
draufzubauen. Also das ist für mich eine Argumentation, die ein Stück
weit hinkt, weil ich einfach mit den Gegebenheiten,
wie sie jetzt da sind, leben muss. Und ich
kann ja schlecht einen für eine potenzielle
Nutzbarkeit seines Grundstücks hier
zur Kasse bitten, die er gar nicht umsetzen kann.
Was ändert sich dann jetzt konkret für Eigentümerinnen und Eigentümer
und Mieterinnen und Mieter kommende Jahre? Es gibt deutliche Verschiebungen.
Also wir haben es jetzt dann auch bedächtigen
können. Es wird dort wo
relativ große Häuser auf kleinen Grundstücken stehen, also
Mehrfamilienhäuser, große Eigentumswohnungen, da wird es tendenziell
günstiger. Teurer wird es ganz klar für die 1-
oder 2-Familienhäuser und teilweise auch
für die Immobilien, ich sprach eben vorhin davon, wenn seit den
60er Jahren eben keine baulichen Veränderungen waren, da ist der Einheitswert gleich
geblieben. Also bei den Häusern, denkmalgeschützte Häuser,
an denen halt immer mal wieder renoviert wurde, aber nichts grundlegend
verändert wurde, da wird es teilweise auch deutlich
teurer. Also wir haben selber Berechnungen, Beispielsberechnungen in der
Weststadt gibt es, habe ich mal für zwei Häuser es
gerechnet, ganz klassische Weststadtdenkmalschutzhäuser
auf keinem übergroßen Grundstücken. Beim einen wird es doppelt so teuer, beim
anderen wird es dreimal so teuer. Dreimal? Ja. Und das ist noch
nicht das Ende. Also jetzt die Grundstücke,
eben wir sparen gerade davon, diese Siedlungshäuser den großen Grundstücken,
da wird es teilweise sechs, sieben, achtmal so teuer. Klar, die kommen von einem
relativ niedrigen Wert, muss man fairerweise natürlich auch
sagen. Aber dann ist es dann richtig heftig.
Was sind das dann so für Summen? Wenn das dann 150 auf 800,
900 Euro steigt, dann finde ich das schon relativ
massiv. Und eben da in der Weststadt das eine steigt von
etwa 700 auf knapp 1500. Ja und
das andere von 400 auf 1100, 1200. Also
da gibt es schon Verschiebungen. In Klasse 2 haben wir die
Gewerbeimmobilien, ist das gerecht?
Gerecht ist es nicht, aber es ist Teil des Systems.
Wenn ich ein System nur auf den Bodenrichtwert aufsetze, dann
habe ich ganz klar diese Folge. Die Gewerbeimmobilien,
Gewerbegebiete sind ja häufig in Moinapet-Bevery, das heißt die Bodenrichtwerte,
also der reine Grundstückswert, der unbebaute Grundstückswert, das ist ja der Bodenrichtwert,
ist deutlich niedriger als hier in der Innenstadt. Und wenn ich
die Bebauung aus und vor lasse, die ja vorher
mit reingezählt hat, vorher, ob ich jetzt dann eine Lagerhalle drauf
hatte, ob ich ein großes Bürogebäude drauf hatte, das hat in der Einheitsbewertung
dann schon einen Unterschied gemacht und damit auch in der Grundsteuerbewertung.
Jetzt spielt es keine Rolle mehr. Jetzt hat Stuttgart
ja den Hebesatz deutlich runtergesetzt.
Karlsruhe ist ein bisschen nachgezogen, nicht so deutlich jetzt wie
Stuttgart. Bringt das was? Hilft das den
Bürgerinnen und Bürgern? Wie gesagt, teilweise.
Also diejenigen, wo es günstiger wird, denen hilft es. Aber
diejenigen, die ich gerade beschrieben hatte, denen hilft es.
Also Für die wird es teurer. Da hilft es nichts.
Gut, ich weiß jetzt nicht, wie bei Stuttgart das war. Das ganze Thema gilt ja
unter dieser Rubrik aufkommensneutraler
Besatz. Das war es damals. Das war es. Genau. Das war es
damals. Der Bundesfinanzminister, heutiger Bundeskanzler, ob er noch Bundeskanzler
gesagt hat, dass die Städte dürfen nicht mehr
einnehmen. Soweit ich das überblicken
kann, halten sich die Städte da auch einigermaßen dran.
Aber diese Verschiebungen bringen halt dann dem Einzelnen
nichts, wenn er hinterher weiß, die Stadt verdient zwar nicht insgesamt dran, aber von mir
holen sie halt doch mehr. Glauben Sie,
dass es rechtliche Möglichkeiten gibt, noch dagegen vorzugehen? Sollte man
dagegen vorgehen oder sagt man okay jetzt ist es
halt so also wir haben von haus und grund allen
empfohlen gegen den grundsteuerwerb bescheid einspruch
einzulegen einfach das Verfahren offen zu halten.
Es gibt eine sogenannte Verbändeallianz, da gehört Haus und Grund Baden
dazu.
Da unterstützen wir Musterklagen gegen die Grundsteuerreform.
Da ist es jetzt so, dass die ersten zwei Musterklagen beim Finanzgericht in Stuttgart erstmal
abgewiesen wurden. Ja, wobei die Begründung muss man
sagen, dann die konnten ja nur in eine Richtung entscheiden. Es war sowieso
klar, dass es weitergeht in die nächste Instanz.
Und wir sind jetzt auch seit drei Wochen so
weit sind auch die Verfahren, diese zwei Verfahren tatsächlich beim Bundesfinanzhof
auch schon anhängig. Die zeitliche Perspektive,
Da habe ich keine Prognose, wann da irgendwas kommen wird.
Und auch dann muss man sagen, wir haben in der Verbändeallianz uns
so weit positioniert, dass wir sagen, wir treiben es auch gegebenenfalls bis zum
Bundesverfassungsgericht. Weil es einfach aus unserer Sicht ein
himmelschreiendes Unrecht ist, was wir hier in Baden-Württemberg haben mit
dieser Systematik, dass wir davon
ausgehen, dass das Gesinnssohn nicht Bestand hat. Man muss ja sagen,
die Städte, in der Karlsruhe konkret, haben es auch genauso ungerecht
empfunden wie die der einzelnen Eigentümer. Und
für mich war immer die Frage, wäre es möglich, dass wir als Stadt klagen, dass
wir uns als Stadt sozusagen als Rebellis zeigen gegen so eine
Verordnung, die eigentlich wirklich den Himmel schreit.
Also da bin ich jetzt nicht tief genug ehrlich gestanden drin im Landesverfassungsrecht,
was für Klagemöglichkeiten eine Stadt da hätte.
Spontan fällt mir da eigentlich nichts ein, weil sie ja nicht eines
der Verfassungsorgane auf Landesebene sind, dass sie das machen könnten. Und
von der Reform ist die Stadt nicht beschwert.
Das heißt, die Stadt hat ja ohnehin über den Hebelsatz das
eigene Finanzsetzungsrecht in der
Hinsicht. Das heißt, eine Beschwerde der Stadt kann ich da ehrlich gesagt nicht
erkennen. Also sie können es als Stadt nicht.
Die Stadt ist dem Ärger der Bürger ausgesetzt.
Ist da natürlich auch ein Stück weit, Ja,
wird auch das letzte Glied in der Kette, weil der Murks
ist im Land gemacht worden, beim Turm. Also
da, ja. Ich.
Wir sind alle unzufrieden. Also ich freue mich
so sehr. Meinen Redebeitrag haben wir zwar eingehalten, die müssen
wir jetzt, wo ich die Rebellion anzetteln, aber es,
außer der Grünenpartei, waren alle unzufrieden. Ich habe gesagt, wir
müssen das machen und wir sind die ohnmächtig wie alle Bürger
auch. Und das finde ich einfach eine sehr schwierige Situation.
Ist Baden-Württemberg das einzige Bundesland, was so vorgegangen ist? Es gibt noch ein
paar andere, die auch ausgeschert sind. Bayern, die haben allerdings
eine etwas modifizierte Version. Die haben auch zwar eine starke Betonung
des Grundwertes, aber haben dann auch noch Modifizierungen drin. Ich
meine, Niedersachsen hat auch eine eigene Regelung. Es gibt ein paar
ganz wenige, die ausgeschert sind. Sagen wir mal, auch beim
Bundesmodell gibt es mit Sicherheit Kritikpunkte
dran. Aber da denke ich, das ist noch
eher etwas, was den Realitäten gerecht wird, als das, was
wir hier in Baden-Württemberg haben. Weil auch hier in Baden-Württemberg
muss man auch sagen,
die Möglichkeiten, die der Bürger auch hat, einen abweichenden
Wert feststellen zu lassen, die sind auch nur ganz,
ganz eng gefasst. Also wir haben es ja vorhin schon von diesem übertiefen
Grundstück gehabt. Ich glaube, es wäre eine andere
Situation, wenn ich relativ einfach einen geringeren Wert nachweisen
könnte und der dann zugrunde gelegt wäre. Weil dann würde tatsächlich der der echte Wert
besteuer. Aber hier ist es so, Sie müssen zunächst mal über eine Hürde von 30
Prozent springen. Also sie müssen ein Gutachten erst mal selber
einholen. Dieses Gutachten müssen sie selber finanzieren.
Und dann muss dieses Gutachten auch noch nachweisen, dass ihr Wert
30 Prozent nach unten abweicht von dieser schematischen Bewertung
nach dem Grundsteuergesetz. Und also das ist für mich, warum
sind es 30 Prozent, warum sind es nicht 20, warum sind es nicht 50? Also
auch da sieht man wieder, das ist aus meiner Sicht eine willkürlich gegriffene
Zahl, wo ich meine, das ist sicher auch ein Thema in
der verfassungsrechtlichen Argumentation. Das ist auch eines der Themen, was
wir in den Musterverfahren auch angesprochen haben.
Arbeitet man als Haus und Grund auch da eng mit der Stadt zusammen
zurzeit?
Ich hatte ja die Gemeinderäte angeschrieben zu dem Thema,
eine maßvolle Festsetzung des Hebesatzes gebeten.
Gut, wo immer das Maß vorliegt. Es ist
eine individuelle Betrachtung, wobei ich ein Stück
weit natürlich verstehe, dass die Städte
alle in massiven Finanzzwängen sind. Ich sehe
einfach die Schuld hier nicht bei der Stadt, sondern bei der Heimat.
Sagen wir es der Hebesatz hat nicht gerettet. Nein. Oder hätte es nicht gerettet. Das
ist. Im Endeffekt ist das ganze Konstrukt einfach schädlich.
Genau. Das ganze Konstrukt ist vermurkst. Also die Verschiebungen hätte es gegeben, auch wenn der
Hebesatz nicht bei 270, sondern bei 250 gelegen hätte.
Das ist schon richtig. Die ganze Konstruktion des
Verhältnisses. Was wünschen Sie sich im Blick auf die Zukunft, wenn Sie noch
was ändern könnten an der Grundsteuerreform hier in
Baden-Württemberg und auch in der Zusammenarbeit mit der Stadt?
Also sagen wir mal mit der Grundsteuerreform, da ist es so, dass wir
uns ganz klar für eine stärkere
Betrachtung auch der tatsächlichen Bebauung
gut fänden. Weil letztlich das ist das, woraus auch ein Eigentümer ja
seine Nutzungsmöglichkeiten zieht. Man kann dann
noch diskutieren, ob es die tatsächliche Bebauung ist oder ob es die mögliche
Bebaubarkeit ist. Das heißt, wenn natürlich jetzt jemand auf
dem großen Grundstück sich den Luxus leistet und baut ein neues Haus hin,
was eben dieses Grundstück nicht ausmust, dann mag es vielleicht noch
gerechtfertigt sein, dass das bei der Grundsteuer auch nochmal anders berücksichtigt
wird. Aber wenn ich jetzt schon einen Bestand habe, den ich nicht abreißen kann
oder auch nicht abreißen will, weil ich das ja letztlich, weil
es ja letztlich meine Immobilie ist, dann meine ich
muss das in der Grundsteuer auch
tatsächlich mit betrachten werden. Und Wünsche an die Stadt? Wünsche an die
Stadt? Gut, sag mal, die Grundsteuer ist sicher kein
Thema, wo man sagen kann, da wir eine Zusammenarbeit
vorher hätten, hätte da viel weitergebracht.
Insgesamt würden wir uns von der Stadt wünschen, dass wir öfter mal
einbezogen werden, wenn es Themen der Stadtentwicklung geht.
Das fände ich schön. Vielen Dank, dass Sie uns einmal
für die Erfahrung beantworten. Jetzt ist das Kind
im Brunnen gefallen. Jetzt ist die Frage, wie kann man die Menschen unterstützen, die
jetzt so hart betroffen sind, also jetzt dreifache,
vierfache, fünffache, sechsfache bezahlen müssen. Da
gibt es auch Möglichkeiten, dass, soweit ich weiß, Steuerstunden
hoke und solche Dinge. Was gibt es da alles? Ja gut, eine
Steuerstundung nützt Ihnen ja nicht so wahnsinnig viel, weil die Stundung
heißt ja nur, die Steuer muss irgendwann bezahlt werden.
Also gut, irgendwie der OB hatte glaube ich mal etwas angekündigt,
dass es so einen Hilfsfonds mehr oder weniger geben soll. Wobei das kann ich mir
im Moment auch ehrlich gestanden nur schwer vorstellen, wer da
wie bezugsberechtigt sein soll.
Also wie ich... Klar, wenn jemand, wenn es
an die Existenzgrundlage geht, gibt es immer noch die Möglichkeit auch
einen Erlass von Steuer zu machen, aber da sind natürlich die Möglichkeiten
nur sehr eingeschränkt. Im Wohngeld, wie sieht es mit dem aus? Gut,
die Höhe oder die Grundsteuer wird ja auch beim Wohngeld,
glaube ich, irgendwo mit einbezogen. Klar, da wo wohnetzlich
ohnehin Unterstützung durch die
Sozialbehörde da ist, stellt sich das Problem weniger. Da
zahlt die Stadtbahn die Grundsteuer, die sie auf der einen Seite einnimmt,
zahlt sie über die soziale Unterstützung dann auch
wieder selber. Aber also viel Möglichkeiten
gibt es, sage ich, weil es ist letztlich eine Steuer, die ist fällig.
Da gibt es nicht viel, was man da dann noch gegen machen kann. Das ist
komplett. Also insofern die große Hoffnung, dass das
Bundesverfassungsgericht spätestens das Bundesverfassungsgericht einzählt hat und
sagt, so funktioniert es nicht. Und das Ganze dann wieder abgibt. Gibt
es da eine Hoffnung? Ja, Sonst würden wir die Verfahren
nicht führen. Also ich denke, wir haben gute Gründe, die dafür
sprechen, dass das hier verfassungsrechtlich das Ganze nicht hält.
Vor Gericht und der Vorwärtsseite. So, mit
diesem Appell Kommen wir zum Ende. Vielen Dank, dass Sie sich
die Zeit genommen haben, uns das Thema nochmal näher zu bringen und zu erklären. Vielen
Dank fürs Zuhören und gerne folgen und auch gerne Kommentare da
lassen. Bis zum nächsten Mal. Tschüss. Tschüss. Danke.